Skip to main content
... eine starke Gemeinschaft

Nutzung des Treppenhauses

Tipps der Wohnprofis zur Benutzung von Hausfluren und Treppen

Hausflure und Treppen sind für die Bewohner eines Hauses ein wichtiger Teil ihres Wohnumfeldes. Viele Mieter betrachten Hausflur und Treppen fast als Teil der eigenen Wohnung. Dabei kann die eigentliche Funktion, nämlich der Zugang zu den Wohnungen beeinträchtigt werden. Nicht selten wird vergessen, dass Hausflure und Treppen auch als Fluchtweg im Falle von Gefahr, wie z. B. bei einem Feuer dienen.

Nach der Verordnung über die Verhütung von Bränden ist es strikt untersagt, in den Treppen­häusern, Kellergängen und Allgemeinkellern Gegenstände zu lagern. Auch brennbare Dekorationen in den Treppenhäusern sind untersagt. Damit wird sichergestellt, dass keine Fluchtwege verstellt werden und keine Brandbeschleuniger/Brandlasten vorhanden sind.

Kinderwägen und Rollatoren dürfen den Rettungsweg nicht einschränken. Im Kinderwagen dürfen sich keinerlei brennbare Gegenstände befinden. Nach Möglichkeit sollten Kinderwägen gar nicht im Treppenhaus abgestellt werden.

Brandschutztüren sind immer geschlossen zu halten und dürfen auf keinen Fall mit Keilen o.ä. offen gehalten werden.

Vinzentiusstr. 13
83395 Freilassing

Tel. +49 (0)8654 4739-0
Fax +49 (0)8654 4739-20

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr

Zu allen anderen Zeiten teilen Sie uns Ihr Anliegen bitte per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder über unser Kontaktformular auf dieser Homepage mit.

Persönliche Termine ausschließlich nach Vereinbarung.